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Art. 2.2.1 · Der ADB kann nicht ausschliessen, dass beim geplanten Bauvorhaben archäologische

BZO Baureglement Spiez · S. 113 · Original-PDF

2.2.1 Der ADB kann nicht ausschliessen, dass beim geplanten Bauvorhaben archäologische Substanz tangiert und zerstört wird. Das ist gemäss Art. 5 Abs. 1 Denkmalpflegegesetz (DPG) zu vermeiden . Wenn dies nicht möglich ist, so müssen die bedrohten archäologischen Zeugnisse vorgängig der bauseitigen Zerstörung durch den ADB ausgegeben und dokumentiert werden (Art. 24, Abs. 1 DPG). 2019.JGK.6852 / 10.2008 GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Spiez

Baureglementsänderung ZPP 9 «Ahorni» Änderung Baureglement (BR)

Änderung Art. 319 ZPP 9 «Ahorni» Die materiellen Änderungen sind rot dargestellt, resp. durchgestrichen. Die Anpassungen aufgrund der BMBV, der geänderten kantonalen Baugesetzgebung oder neuer Erkenntnisse sind blau dargestellt, resp. durchgestrichen.

Dezember 2020 Spiez/UeO ZPP 9 «Ahorni» 06323/4_Resultate/ZPPÄnderung/Baureglement/6323_BRÄ_201208_GE Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.