Art. 15 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 15 · Original-PDF
15 Baureglement (BR) Firsthöhe
h)Die Distanz zwischen der Gebäude- und Firsthöhe darf maximal 5.0 m betragen.
i)Unterirdische Bauten oder Tiefbauten haben einen Unterirdische Bauten oder Tiefbauten Unterirdische Bauten (vgl. Definition in Anhang A122) Tiefbauten sind den Boden nicht überragende Bauten und Anlagen wie private Zufahrtswege, Strassen, Parkplätze und dgl. Grenzabstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Sie sind so anzulegen, dass weder durch ihre Benutzung noch durch ihren Unterhalt nachteilige Einwirkungen (z.B. durch Tauwasser, Abgase, Lärm, Gefahren) auf das Nachbargrundstück entstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.