Art. 1.1 · Im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision wurde die Zone mit Planungspflicht …
BZO Baureglement Spiez · S. 105 · Original-PDF
1.1 Im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision wurde die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 «Spiezmoos» als neues Wohnbauland eingezont. Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt nun, das Areal mit Neubauten zu entwickeln. Das Bauen in einer ZPP setzt gemäss Art. 93 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721 .0) eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus. Diese wurde auf Grundlage eines architektonischen Richtprojekts erarbeitet. 1.1 Das AGR genehmigt gemäss Art. 61 BauG Vorschriften und Pläne der Gemeinden, wenn sie rechtmässig und mit den übergeordneten Planungen vereinbar sind. Nach Anhörung des Gemeinderates und der betroffenen Grundeigentümer kann das AGR nicht genehmigungsfähige Pläne und Vorschriften im Genehmigungsbeschluss ändern, soweit dadurch nicht unzulässig in die Gemeindeautonomie eingegriffen wird. Zudem entscheidet das AGR im Genehmigungsverfahren über die unerledigten Einsprachen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.