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Art. 0 · Lesehilfe

BZO Baureglement Spiez · S. 6 · Original-PDF

0 Lesehilfe Das Baureglement (BR) der Gemeinde Spiez bildet zusammen mit den Zonenplänen die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet.

Die Bauzonen, die Landwirtschaftszone, der Wald, die Schutzzonen sowie die Gewässerflächen decken zusammen mit den Wirkungsbereichen von besonderen baurechtlichen Ordnungen (Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht) und Anlagen der Verkehrserschliessung, das gesamte Gemeindegebiet ab.

Im Zonenplan 1 sind die einzelnen Nutzungszonen und Naturgefahren in Form von farbigen Flächen dargestellt.

Im Zonenplan 2 sind Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgeschieden und weitere Gebiete und Objekte mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt sind.

Im Zonenplan Naturgefahren sind diejenigen Gebiete grundeigentümerverbindlich dargestellt, in welchen aufgrund der Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Erlasses der baurechtlichen Grundordnung, ein bestimmter Gefährdungsgrad durch Naturereignisse vermutet wird.

Der Kommentar in der rechten Spalte des BR dient der Verständlichkeit, erläutert Begriffe und liefert u.a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Der Kommentar ist weder vollständig noch verbindlich. Er wird in der Planungs-, Umweltund Baukommission auf Antrag der Bauverwaltung angepasst. Die Bauverwaltung überprüft den Anhang periodisch und stellt der Planungs-, Umwelt- und Baukommission Antrag auf Anpassungen. Baurechtliche Grundordnung Kommentar Zonenplan 1 Zonenplan 2 Zonenplan Naturgefahren Kommentar Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.