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Art. 6 · Nutzung
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 6 · Original-PDF
1In der Altstadtzone sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.