Art. 34 · Strukturgebiete
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 15 · Original-PDF
1Die Strukturgebiete umfassen Areale und Gebiete von hoher stadträumlicher, baugeschichtlicher und/oder landschaftsarchitektonischer Qualität ausserhalb der Altstadt. 2Ihre das Ortsbild prägende bauliche und aussenräumliche Struktur ist zu erhalten, beziehungsweise sinngemäss und behutsam anzupassen, zu erneuern und weiter zu entwickeln. Den alten und grossen Bäumen ist besondere Beachtung zu schenken, ebenso den quartierprägenden und Strassenraum bildenden Bäumen, Mauern, Hecken und Zäunen. 3Massgebend für die Beurteilung sind die Würdigungen und die Erhaltungsund Entwicklungsziele für die einzelnen Strukturgebiete im Anhang 2. 4Die in § 5 festgelegten Baumasse für diese Gebiete sind nur insoweit massgebend, als der Schutzzweck und allfällige Schutzverfügungen und –bestimmungen nicht eine abweichende Mehr- oder Mindernutzung oder Geschosszahl erfordern. 5Vor dem Entscheid über wesentliche Bauvorhaben in den Strukturgebieten kann die Baubehörde die Stellungnahme der Kommission für Altstadt- und Denkmalfragen einholen.
15 711 3.2 Historische Kulturdenkmäler
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