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Art. 33 · Pflege und Unterhalt

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 14 · Original-PDF

1Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel und ihnen gleichgestellten Erzeugnissen ist im Bereich der Uferschutzzonen nicht gestattet. 14

711 2Unterhaltsund Hochwasserschutzmassnahmen sind zulässig, Verjüngung und Durchforstung von Ufergehölzen sind vom Kreisförster anzuzeichnen.

3. Schutzgebiete und Schutzobjekte 3.1 Strukturgebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.