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Art. 14 · Subventionen

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 8 · Original-PDF

1Die Gemeinde fördert im Rahmen der dafür bewilligten Kredite: - die Erhaltung und Restaurierung von Gebäuden, welche als Teile der Altstadt oder als Einzelbauten unter Denkmalschutz stehen; - die Sanierung der Altstadt. 2Über diese Kredite verfügt die Baubehörde auf Antrag der Kommission für Altstadt- und Denkmalfragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.