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Art. 13 · Bauuntersuchung

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 8 · Original-PDF

Die Bauherrschaft kann verpflichtet werden, vor Baubeginn eine Bauuntersuchung und archäologische Grabungen zu ermöglichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.