Art. 7.1 · Dachgestaltung
BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 14 · Original-PDF
7.1 Dachgestaltung Satteldach Walmdach Pultdach Krüppelwalmdach Widerkehr Flachdach Kreuzgiebeldach Tonnendach
Die zulässigen Dachformen in der W- und WG-Zonen werden nicht eingeschränkt. Dies ermöglicht das Nebeneinander verschiedenster Dachformen. Dies entbindet jedoch nicht davon, anspruchsvolle Lösungen zu realisieren. Insbesondere darf durch die Wahl der Dachform nicht der Eindruck eines zusätzlichen Geschosses entstehen, woraus sich auch die Bestimmung für die Widerkehr- und Kreuzgiebeldächer ableiten lässt. 7.1 Dachgestaltung In den Wohn- und Wohn-Geschäftszonen ist die Dachform frei wählbar. Die Dächer sind mit mattem Bedachungsmaterial einzudecken.
Bei Steildächern dürfen Widerkehre, Kreuzgiebeldächer etc. nicht breiter sein als die Hälfte der zugehörigen Fassadenlänge.
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