← BZO Sissach · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · KOMMENTAR

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 19 · Original-PDF

19

KOMMENTAR

12.1 Schutzbepflanzung in den G-Zonen

Die Schutzbepflanzung dient der Verschönerung des Ortsbildes und schützt an die Gewerbezonen angrenzende Gebiete vor Immissionen. Die Schutzbepflanzungen sind Bestandteil des Vernetzungssystems.

. 19. ÖKOLOGISCHE VERNETZUNGSACHSEN

19.1 Allgemeine Bestimmungen Bei baulicher Verdichtung innerhalb des Siedlungsgebietes ist der Natur besonders Rechnung zu tragen. Die Vernetzungsachsen sollen das Siedlungsgebiet ökologisch aufwerten und die Wohn- und Siedlungsqualität verbessern. Sie tragen dazu bei, dass einzelne Lebensräume von Pflanzen und Tieren mit der umliegenden Landschaft verbunden werden und somit der weiteren Verinselung Einhalt geboten wird. 19 ÖKOLOGISCHE VERNETZUNGSACHSEN 19.1 Allgemeine Bestimmungen Die ökologischen Vernetzungsachsen dienen der Verbindung von Lebensräumen verschiedenster Tier- und Pflanzenarten. Die Vernetzung ist mittels Erstellung einzelner Trittsteinbiotope zu fördern. Solche Trittsteinbiotope können je nach Lage und Aufgabe Feucht- oder Trockenstandorte, Einzelbäume, Hecken oder Feldgehölze etc. sein. 19.2 Grünzone „Vernetzungsachsen“ in der Au Diese Grünzonen dienen der ökologischen Vernetzung von Lebensräumen innerhalb des Siedlungsgebietes „In der Au“. Sie dienen der Realisierung von Trittsteinbiotopen z.B. in Form von extensiv genutzten Naturwiesen, Hecken, Einzelbäumen usw. sowie der Erhaltung der bestehenden Hecke auf Parzelle Nr. 1008 und 1009. Die jeweiligen Grundeigentümer realisieren diese Trittsteinbiotope und sind für deren Unterhalt besorgt. Der Gemeinderat erlässt hierzu entsprechende Gestaltungs- und Pflegepläne. Der Einsatz von chemischen Hilfsstoffen ist untersagt.

Einzelne Hauszugänge und Zufährten über diese Areale sind zulässig, sofern diese den Wert der Lebensräume nicht wesentlich beeinträchtigen. Die bauliche Nutzung kann innerhalb einer Parzelle auf benachbarte Zonen übertragen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.