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Art. 17 · KOMMENTAR

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 25 · Original-PDF

17 NATURSCHUTZ-OBJEKTE Die im Plan bezeichneten Naturschutzobjekte wie Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume udgl. sind zu erhalten und zu pflegen. Alle Massnahmen, welche die Objekte in ihrem Bestand gefährden, sind untersagt. Bauliche Veränderungen, Abgrabungen und Aufschüttungen im Wurzelbereich sind nicht zulässig.

Abgehende Pflanzen sind an Ort und Stelle zu ersetzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.