← BZO Silenen · Inhaltsverzeichnis
Art. 50 · Attikageschoss
BZO Silenen · S. 15
Der maximal notwendige Versatz (a: Anhang 6.4 RPBG) des Attikageschosses beträgt 3.00 m und muss mindestens auf zwei Fassadenseiten eingehalten werden.
3. Unterabschnitt: Ausnützungsziffer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.