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Art. 17 · Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli (ABB)

BZO Silenen · S. 8

1Die Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli (ABB) ist für die gewerbliche Nutzung der unterirdischen Kaverne Brindli sowie der vorgelagerten Fläche bestimmt.

2Die oberirdische Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli (Grundnutzung) ist für Abstellflächen von gefahrlosen Gütern, die interne Erschliessung und die Parkierungsanlage bestimmt.

3Die unterirdische Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli (überlagerte Nutzung) ist für die Lagerung von Gütern bestimmt. Davon ausgenommen sind gefährliche Güter (z.B. Chemikalien, radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper usw.). Umbauten und eine geringfügige Vergrösserung des bestehenden Kavernenvolumens aus betrieblichen Gründen sind zulässig. Die Nutzungen über Terrain werden durch die unterirdische Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli nicht beeinflusst.

4Es sind alle dem Stand der Technik angemessenen und zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind namentlich betreffend Stromversorgung (auch netzunabhängig) Beleuchtung, Belüftung, Wasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Abwasserentsorgung, Störfälle (Markierung von Fluchtwegen, Erste Hilfe etc.) die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

5Wohnungen sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.