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Art. 31 · Belichtung und Belüftung

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 15 · Original-PDF

1Ausschliesslich oder mehrheitlich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht zulässig. Massgebend ist die Zahl der Räume und die Orientierung ihrer Fenster. 15 2Aborte und Badezimmer ohne direkte Belichtung und Belüftung müssen einwandfreie Beleuchtungseinrichtungen und in der Regel mechanische Belüftungseinrichtungen aufweisen. Eine Entlüftung ohne mechanische Hilfe wird nur in Ausnahmefällen und beim Nachweis entsprechender Querschnitte der Lüftungskanäle gestattet. 3Innenliegende Küchen sind mechanisch zu entlüften. Daneben muss eine ausreichende Belüftungsmöglichkeit über einen davor liegenden Wohn- bzw. Essraum gegeben sein.

4Treppenhäuser müssen gut beleuchtet und genügend belüftbar sein. Sie dürfen nicht zur Belichtung und Belüftung von Wohn- und Arbeitsräumen dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.