Art. 25 · An- und Nebenbauten
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 13 · Original-PDF
1Als An- und Nebenbauten gelten Bauten, welche folgende Voraussetzung erfüllen:
a)Die Grundfläche darf 45 m2 nicht übersteigen
b)Die Gebäudehöhe darf höchstens 3,5 m, die Firsthöhe höchstens 5 m betragen
c)Es dürfen keine Dachaufbauten erstellt werden
d)In Nebenbauten dürfen keine Wohnräume erstellt werden.
2An- und Nebenbauten haben einen Grenzabstand von 3 m einzuhalten oder dürfen, mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn bis auf die Grenze gebaut werden. Bei späterem Zusammenbau einer Baute höchstens gleicher Dimension und ähnlicher Erscheinungsform ist keine Zustimmung des Nachbarn mehr erforderlich. Gegenüber anderen Bauten haben An- und Nebenbauten einen Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Im Bereich des grossen Grenzabstandes von Hauptbauten sind Nebenbauten nicht zulässig. Die Gebäudeabstände der Feuerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten.
3Beim Zusammenbau von An- und Nebenbauten über die Grenze darf die gesamte Gebäudegrundfläche 80 m2 nicht überschreiten.
4Bei vorgeschriebenen Fahrzeugeinstellräumen für Mehrfamilienhäuser sind Grundflächen bis zu 90 m2 zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.