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Art. 24 · Kinderspielplätze
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 12 · Original-PDF
Als minimale Grösse der gemäss Art. 73 des Baugesetzes zu erstellenden Kinderspielplätze gilt 1/5 der gesamten anrechenbaren Geschossfläche, wovon 1/4 mit einem Hartbelag zu versehen ist. 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.