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Art. 12 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 7 · Original-PDF

Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens jedoch 5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.