← BZO Sevelen · Inhaltsverzeichnis
Art. 12 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 7 · Original-PDF
Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens jedoch 5 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.