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Art. 14 · Grosser Grundabstand

BZO Seuzach · S. 23 · Original-PDF

Der grosse Grundabstand ist für eine nach dem Sektor Ost-Süd-West orientierte Gebäudeseite einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.