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Art. 55 · Offene Abstellplätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

27 § 55 Offene Abstellplätze

1Offene Abstellplätze sind nach Möglichkeit mit wasserdurchlässiger Oberfläche zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.