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Art. 31 · Kulturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

1Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bezeichneten und in Anhang 3 aufgelisteten Kulturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. 3.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.