← BZO Seedorf UR · Inhaltsverzeichnis

Art. 58 · Begriff

BZO Seedorf · S. 20

1Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche und der anrechenbaren Grundstücksfläche.

2Sie wird nach der folgenden Formel berechnet:

Ausnützungsziffer = anrechenbare Geschossflächen anrechenbare Grundstücksfläche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.