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Art. 5 · Baukommission

BZO Seedorf · S. 7

a)Zusammensetzung, Wahl und Organisation

1Die Baukommission besteht aus dem Präsidium sowie aus vier bis sechs Mitgliedern. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

2Die Gemeindeversammlung wählt das Präsidium und, unter Vorbehalt des Wahlrechts des Gemeinderats, die Mitglieder der Baukommission. Der Gemeinderat wählt ein Mitglied aus seiner Mitte.

3Der Gemeinderat regelt das Sekretariat und das Rechnungswesen der Baukommission.

4Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.