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Art. 29 · Gewässerraumzone (GR)
BZO Seedorf · S. 14
Die Gewässerraumzone und deren Nutzung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesrechts11 und des Reglements zum PBG12.
5. Abschnitt: Empfindlichkeitsstufen und NISV-Vorbelastung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.