Art. 81 · Die Deponiezone umfasst Flächen, die für die Errichtung von …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 41
1 Die Deponiezone umfasst Flächen, die für die Errichtung von Materialablagerungen für unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial bestimmt sind.
2 Bauten und Anlagen, die unmittelbar dem Deponiebetrieb oder der Abfalltrennung dienen, können für die Dauer des Betriebes bewilligt werden, sofern deren Standorte im Generellen Gestaltungsplan festgelegt sind.
3 Das Deponiegelände ist nach Abschluss des Vorhabens oder einzelner Etappen nach den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans einwandfrei abzuschliessen Im übrigen gelten für die Errichtung und den Betrieb der Deponie die Vorschriften der Umweltgesetzgebung.
Übriges Gemeindegebiet
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