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Art. 139 · Bauten und Anlagen sind nach den bewilligten Plänen auszuführen

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 62

1 Bauten und Anlagen sind nach den bewilligten Plänen auszuführen.

2 Änderungen gegenüber den genehmigten Plänen müssen von der Baubehörde vor der Ausführung genehmigt werden.

3 Können durch eine Projektänderung Rechte Dritter beeinträchtigt werden, ist ein neues Auflageverfahren durchzuführen.

Baukontrollen, Bauabnahme

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.