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Art. 119 · Vor der Neuzuteilung sind in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt die dinglichen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 54
1 Vor der Neuzuteilung sind in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt die dinglichen Rechte, Vormerkungen und Anmerkungen Rechte zu bereinigen und die Grundbuchanmeldung vorzubereiten.
2 Mit Ausnahme der übertragenen oder neu begründeten Rechte sowie der Grundpfandrechte gehen mit dem Erwerb des Eigentums an den neu zugeteilten Grundstücken sämtliche beschränkten dinglichen Rechtes sowie sämtliche Vormerkungen und Anmerkungen des alten Bestandes unter.
Grenzbereinigung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.