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Art. 114 · Bauten und Anlagen der Quartierausstattung wie Haltestellen des öffentlichen …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 52

1 Bauten und Anlagen der Quartierausstattung wie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Sportanlagen, Kinderspielplätze und dergleichen sind im Quartiergestaltungsplan, im Quartiererschliessungsplan oder in einem besonderen Plan festzulegen.

2 Dienen Bauten und Anlagen der Quartierausstattung vorwiegend den Interessen der Quartierplanbeteiligten, können diese zur Leistung eines ihrem Sondervorteil entsprechenden Kostenbeitrages verpflichtet werden. Dient die Ausstattung ausschliesslich den Quartierplanbeteiligten, können ihnen alle Kosten überbunden werden. Die Kostenanteile sind im Kostenverteiler festzulegen. Baugesetz Scuol 52 2. Baulandumlegung Baulandumlegung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.