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Art. 110 · Der Quartiergestaltungsplan gewährleistet die Einordnung neuer Quartiere in die …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 51

1 Der Quartiergestaltungsplan gewährleistet die Einordnung neuer Quartiere in die gewachsene Siedlung und in die Landschaft. Er schafft für bestehende Quartiere die Voraussetzungen für ihre Erneuerung und Verbesserung.

2 Der Quartiergestaltungsplan trennt wenigstens die überbaubaren und freizuhaltenden Flächen. Enthält er weitergehende Anordnungen über die zulässigen Baukuben, ihre Nutzung und Gestaltung und bietet er Gewähr für eine gute Beziehung der geplanten Bauten zur baulichen und landschaftlichen Umgebung und untereinander, können darin folgende Abweichungen von allgemeinen Bauvorschriften und von Zonenvorschriften festgelegt werden:

1. Die Ausnützungsziffer kann gemäss Zonenschema erhöht werden. 2. Die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudelängen, die Dachgestaltung und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei bestimmt werden.

3. Bei Quartierplänen in Hotelzonen kann die Gebäudehöhe auf maximal 18.00 m erhöht werden.

4. Drängt sich aus gestalterischen Gründen eine Terrainveränderung auf, kann die Berechnung der Gebäude- und Firsthöhen ab neuem Terrain vorgeschrieben werden.

3 Gegenüber Nachbargrundstücken, die nicht in das Quartierplanverfahren einbezogen sind, gelten die vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände.

Quartiererschliessungsplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.