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Art. 7bis · Mehrwertabgabe
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 3 · Original-PDF
Bei Um- oder Aufzonungen in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht ist eine Mehrwertabgabe von 20 % des Mehrwerts geschuldet.
III. Bauvorschriften
A. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.