← BZO Schwyz · Inhaltsverzeichnis
Art. 47 · Ausnahmen von den Bauvorschriften
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 19 · Original-PDF
Der Gestaltungsplan kann von den Bauvorschriften abweichen. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben. Die Geschosszahl kann aber nur um ein Geschoss, die Gebäudehöhe um 3 Meter und die Ausnützungsziffer höchstens um 10 Prozent erhöht werden.
VI. Bewilligungsverfahren und Kontrolle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.