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Art. 47 · Ausnahmen von den Bauvorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 19 · Original-PDF

Der Gestaltungsplan kann von den Bauvorschriften abweichen. Die Durchmischung der Nutzung ist zulässig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsätzlich gewahrt bleiben. Die Geschosszahl kann aber nur um ein Geschoss, die Gebäudehöhe um 3 Meter und die Ausnützungsziffer höchstens um 10 Prozent erhöht werden.

VI. Bewilligungsverfahren und Kontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.