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Art. 40 · Abbau- und Deponiezone II (Hinter Ibach)
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 16 · Original-PDF
Die Abbau- und Deponiezone II ist für den Abbau von Steinen und Erden, die Deponierung, Umlagerung und Aufbereitung von Inertstoffen gemäss Art. 24 TVA bestimmt. Die Nutzungsart und Nutzungsdichte sowie die Endgestaltung sind mit einem Gestaltungsplan zu regeln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.