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Art. 11 · Lärmempfindlichkeitsstufen

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 4 · Original-PDF

Die Zuordnung der einzelnen Liegenschaften zu den Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 LSV richtet sich nach Art. 26 des Baureglementes und dem Zonenplan. Der Gemeinderat kann im Einzelfall eine andere Zuordnung verfügen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.