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Art. 6 · Baubereiche in den Kernzonen
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 9 · Original-PDF
1Neubauten, ausgenommen abstandsfreie Gebäude und Ergänzungs- und Anbauten gemäss Art. 5 Abs. 4, sind nur gestattet, wo der Kernzonenplan Baubereiche ausscheidet. Baubereiche in den Kernzonen
2In den Baubereichen A kann gemäss Art. 7 BZO gebaut werden.
3Es darf auf die Baubereichsgrenzen gebaut werden, wobei
Erker, Balkone und dergleichen nicht hinausragen dürfen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.