Art. 33a · In den Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil müssen
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 31 · Original-PDF
verglaste Balkone, Wintergärten, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen, nicht an die Baumassenziffer angerechnet werden, sofern ihre maximale Fläche höchstens 15% der Gesamtnutzfläche (gemäss Art. 35 Bauordnung) der zugehörigen Nutzfläche beträgt. Verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten
Hinweise
Zu Art. 34 Definition besondere Gebäude § 49 Abs. 3 PBG
Nachbarliche Vereinbarungen dürfen den Grenzbau erleichtern, doch bleiben die öffentlichen Interessen, insbesondere des Brandschutzes, vorbehalten.
Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.