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Art. 3
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 7 · Original-PDF
1Der rechtsverbindliche Zonenplan sowie die Ergänzungspläne liegen in der Gemeinderatskanzlei auf.
2Die mit der Bauordnung abgegebenen, verkleinerten Pläne sind nicht rechtsverbindlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.