Art. 2 · Massgebende Pläne
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 5 · Original-PDF
1Für die Abgrenzungen der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan 1:5'000 massgebend. Massgebende Pläne
2Als Ergänzungspläne werden festgesetzt:
–Kernzonenpläne 1:1'000
–Gewässerabstandslinienplan „Chimlibach“ 1:1’000
Hinweise
Zu Art. 5 Abs. 5 Gartenhäuser und Schöpfe, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sowie überdeckte, seitlich mindestens zur Hälfte der Abwicklung offene Gartensitzplätze sind von den Abstandvorschriften gegenüber grundstückinternen Gebäuden befreit, wenn ihre Grundfläche 10 m2, ihre Fassadenlänge mit Einschluss allfälliger Pergolen 6 m und ihre grösste Höhe 3 m nicht übersteigen. § 18 Abs. 1 BBV II
Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.