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Art. 23

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 25 · Original-PDF

1Der Zonenplan scheidet folgende Erholungszonen aus: Erholungszonen

a)Fussballplatz Zimikerriet

b)Tennisplatz Schlösseri

c)Friedhof Oberholz

d)Schiessstand

e)Familiengärten Oberholz, Erlenteil, Muchel

2Für Gebäude und Anlagen zur Bewirtschaftung von Erholungszonen gemäss Abs. 1 a-d gelten folgende Masse:

–Höchste Höhe: max. 7.5 m

–Überbauungsziffer: max. 8%

3Zur Erstellung von Gebäuden und Anlagen in Familiengartenarealen gemäss Abs. 1 e gelten folgende Masse:

–Gebäudehöhe: max. 2.7 m

–Höchste Höhe: max. 3.4 m

–Überbauungsziffer: max. 18%, für Familiengartenhäuschen jedoch höchstens eine Gebäudegrundfläche von 20 m2. Die gesamte Dachfläche darf maximal 25 m2 bzw. 125% der Gebäudegrundfläche betragen. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten.

Hinweise

Zu Art. 26 Die minimal erforderliche Stockwerkhöhe ist im PBG geregelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.