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Art. 67

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 40 · Original-PDF

1Reptilienstandorte sind zu erhalten, aufzuwerten Reptilienstandorte und vor Störung zu schützen. Sie dienen als wichtige Stützpunkte für die Erhaltung bedrohter Reptilienarten.

2Untersagt sind Veränderungen im Bereich des Lebensraumes und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden und Düngemitteln.

3Die Sicherung sowie die Pflege- und Aufwertungsmassnahmen der Reptilienstandorte sind durch die Gemeinde mit den Grundeigentümern im Rahmen von Bewirtschaftungsverträgen zu regeln. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 39 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Art. 67

1Das Gemeindebaureglement (inkl. Anhang 2), die Zonenpläne Siedlung (Teil Nord und Teil Süd), Landschaft (Teil Nord und Teil Süd) und Naturgefahren (Teil Nord und Teil Süd) sind seit dem 6. Juli 2010 in Kraft. Der Landschaftsplan Teil Schutzzonenplan der ehemaligen Gemeinde Albligen ist seit dem 4. Juli 1997, der Zonenplan Siedlung seit dem 22. Oktober 2008 in Kraft. Inkrafttreten

2Die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung treten am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.