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Art. 66 · Widerhandlungen gegen die baurechtliche Grundordnung, gegen die übrigen …
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 40 · Original-PDF
1Amphibienlaichgebiete sind geschützt. Sie dienen Amphibienlaichgebiete als wichtige Stützpunkte für die Erhaltung bedrohter Amphibienarten.
2Untersagt sind Veränderungen im Bereich des Lebensraumes, des Wasserhaushaltes, das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden und Düngemitteln. Art. 66 Widerhandlungen gegen die baurechtliche Grundordnung, gegen die übrigen Gemeindebauvorschriften und die gestützt darauf erlassenen Verfügungen, werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung geahndet. Widerhandlungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.