Art. 59
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 37 · Original-PDF
1Die archäologischen Schutzgebiete bezwecken die Treten archäologische Funde zutage, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Baubewilligungsbehörde und der Archäologische Dienst des Kantons Bern zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Dokumentation zu benachrichtigen (Art. 10f. BauG). Archäologisches SchutzErhaltung oder die wissenschaftliche Untersuchung gebiet, Bodenund Dokumentation der archäologischen Stätten, funde Fundstellen und Ruinen.
2Betreffen Planungen und Baubewilligungsverfahren archäologische Schutzgebiete, so ist der Archäologische Dienst des Kantons Bern in jedem Fall in das Verfahren einzubeziehen. Art. 59
1Die im Zonenplan Landschaft eingezeichneten Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen sind aus landschaftsästhetischen und ökologischen Gründen geschützt. Einzelbäume, Baumgruppen
2Mit Zustimmung des Gemeinderates können Fällungen bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstammbäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen. Die Gewässer sind im Zonenplan dargestellt. Der Bauabstand wird ab der Mittelwasserlinie am Fuss der Böschung gemessen. Bauten und Anlagen, die weniger als 10,0 m von Gewässern entfernt erstellt werden, bedürfen einer Wasserbaupolizeibe-willigung des kantonalen Tiefbauamtes, selbst wenn an sich keine Baubewilligung nötig wäre. Die entsprechend bezeichneten Objekte prägen das Orts- und Landschaftsbild innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes und dienen dem ökologischen Ausgleich. (vgl. Art. 41 Abs. 1 NSchG) Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 56 Normativer Inhalt Hinweise
3Gefällte Hochstammbäume oder natürliche Abgänge sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.