Art. 50 · Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung oder auf
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 34 · Original-PDF
1Auf Flachdächern kann über der maximalen GebäuAttikageschoss dehöhe ein Attikageschoss von maximal 3,5 m Höhe erstellt werden. Dieses muss von der darunterliegenden Fassade allseitig um 2,0 m zurückversetzt sein (Ausnahme: Treppenhäuser, Lift, Vordächer bis zu jeweils einem Viertel der Fassadenlänge).
2Auf der Attika sind Oblichter, Lift- und andere technische Aufbauten (z.B. Energiegewinnungsanlagen) gestattet. Art. 50 GBR) kann abgewichen werden, wenn die ten zur DachBauherrschaft nachweist, dass dadurch eine bessere gestaltung architektonische Gesamtwirkung erreicht wird.
2Eine durch die Baubewilligungsbehörde bestimmte Fachinstanz beurteilt die Einhaltung dieser Voraussetzung. Art. 50 Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung oder auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens von den Vorschriften über die Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 43 –
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.