Art. 28 · ZPP J/K
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 16 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP J/K bezweckt "Kernzone Schwarzen- - die Erhaltung und Weiterführung der ortstypischen burg" Charakteristik von Schwarzenburg 3. Etappe - die Sicherstellung der Fusswegverbindungen - das Ordnen des fahrenden und ruhenden Verkehrs - die Sicherstellung der Erschliessung der einzelnen Grundstücke. Nutzungsart
2Mischnutzung im Sinn der Kernzone K. Nutzungsmass
3Das Nutzungsmass für bestehende Bauten richtet sich nach den bestehenden Gebäudedimensionen und der vorhandenen Geschosszahl.
4Für Neubauten gelten die Bestimmungen der WA2. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 15 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Gestaltungsgrundsatz
5Sofern in der UeO nichts anderes bestimmt wird, gilt die annähernd geschlossene Bauweise (siehe Art. 28 Für die ZPP Nr. 9 «Freiburgstrasse» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 9 «Freiburgstrasse»
1Die ZPP Nr. 9 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht verdichtete Überbauung für Neu- und Ersatzbauten sowie für die Umnutzung bestehender Bauten. Planungszweck Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 28 Normativer Inhalt Hinweise
2Es gelten die Bestimmungen der Mischzone gemäss Art. 4 GBR. Zudem zugelassen sind Verkaufsnutzungen bis max. 1'000 m2 GF. Für integrierte Kleinladengeschäfte (Detaillisten) sind zusätzlich max. 300 m2 GF zugelassen. Ausgeschlossen sind Restaurationsbetriebe jeglicher Art; zugelassen ist einzig eine Cafeteria (ohne Hauptverpflegung). Art der Nutzung GF = Geschossfläche
3Soweit in der Überbauungsordnung nichts anderes bestimmt wird, gilt die annähernd geschlossene Bauweise (Art. 5 Abs. 5 GBR). Mass der Nutzung 4 min. GFZo 0.70, max. GFZo 1.15. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt drei. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR
5Auf den Hauptgebäuden sind grundsätzlich symmetrisch geneigte Dächer mit Ziegeleindeckung gestattet. Bei grösseren Bauvolumen können bei guter Gestaltung und in Absprache mit den Fachstellen extensiv begrünte Flachdächer gestattet werden. Gestaltungsgrundsätze
6Die Hauptgebäude und Aussenräume (Parkplätze, Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Fusswege) sind so zu gruppieren bzw. zu gestalten, dass die Integration in die dörfliche Struktur und die Anbindung an die Kernzone gewährleistet ist.
7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend vom Milchgässli her. Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch zusammenzufassen. Erschliessung und Parkierung
8Zum Dorfzentrum hin sind optimale Fussgängerverbindungen sicherzustellen.
9Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 29 Normativer Inhalt Hinweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.