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Art. 28 · Waldabstand

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 22 · Original-PDF

lll. Allgemeine Bauvorschriften A. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes 1. Gestaltung, Einordnung 2. Erhöhte Anforderungen 3. Dachgestaltung 4. Attikageschoss 5. Antennen 6. Reklamen, Sonnenkollektoren G. Verkehrssicherheit IV. Zonenvorschriften B. Umgestaltung, Konstruktions- und Hygienevorschriften 1. Umgebungsgestaltung 2. Raumgrösse 3. Besonnung, Fenster 4. Gemeinschaftsunterkünfte 5. Erholungsflächen, Kinderspielplätze 6. Abstellflächen 1. Strassennetz 2. Strassen- und Garagenausfahrten 3. Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder 4. Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze 5. Benennung der Strassen 6. Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden D. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten 1. Offene und geschlossene Bauweise 2. Ausnützungsziffer 3. Ausnützungsübertragung 4. Unterteilung und Vereinigung von Grundstücken 5. Geschosszahl 6. Grenzabstand 7. Gebäude- und Firsthöhe 8. Gebäudeabstand 9. Gebäudelänge 10. Nebenbauten, unterirdische Bauten 11. Zusammenbauen von Bauten 12. Strassenabstand 13. Gewässerabstand 14. Waldabstand 1. Zoneneinteilung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.