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Art. 15 · Geschlossene Bauweise

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 7 · Original-PDF

lDie geschlossene Bauweise ist erlaubt, wo die Bau- und Zonenvorschriften sie zulassen. Offene und geschlossene Bauweise 2Wo bereits Strassen und Plälze mit zusammenhängenden Häuserreihen bestehen oder wo es die Zonenvorschriften oder Gestaltungspläne vorschreiben, muss wieder an die Seitenmauer des Nachbargebäudes angebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.