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Art. 46 · Geschützte archäologische Fundstelle

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 24 · Original-PDF

1 Zweck Die Zone bezweckt den Erhalt der archäologischen Fundstellen auf dem ganzen Gemeindegebiet.

2Darstellung Die Fundstellen sind in den Nutzungsplänen (Bauzonen-/Gesamtplan, Erschliessungsplänen) eingetragen. Vor Erteilen der Baubewilligung sind der Kantonsarchäologie alle Baugesuche zur Zu- 3 Bewilligungspflicht stimmung einzureichen, die sich auf geschützte archäologische Fundstellen und deren Umgebung beziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.