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Art. 45 · Hecken

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 23 · Original-PDF

sind nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art.18) und der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatsschutz (§ 20 Abs. 1 NHV) ge- 1 Zeck schützt. Sie sind zu pflegen und durch regelmässigen und sachgerechten Unterhalt in ihrem Bestand und ökologischen Wert zu erhalten und zu fördern. Gefährdungen aller Art, wie z.B. das Errichten von Bauten, Abgrabungen im Wurzelbereich sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen sind untersagt. 2 Darstellung Die Hecken sind in den Nutzungsplänen dargestellt. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 23/31 \i I' Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.