Art. 31 · Spezialzone Kosthaus
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 17 · Original-PDF
Das Kosthaus und seine Umgehung sind bedeutende Kulturobjekte und stehen unter Denkmalschutz. 1 Zweck Die Spezialzone Kosthaus bezweckt die Erhaltung und die qualitätsvolle Ergänzung des kulturhistorisch bedeutenden ehemaligen Bally-Kosthauses und seiner Umgebung. Zugelassen sind Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen. 2 Nutzung Es gilt ein Wohnflächenanteil von max. 30% der realisierten Geschossfläche. 3 Maximaler Wohnanteil Zulässig sind Bauten und Anlagen, die das Kosthaus gestalterisch und nutzungsmässig ergänzen und zu seiner langfristigen Erhaltung beitragen. Die prominente Erscheinung des Kosthauses darf durch Bauten und Anlagen in dessen Umgebung nicht geschmälert werden.
4Gestaltung Es gilt § 50 dieses Reglements. 5 Bauvorschriften Neue Bauten und Anlagen bedürfen eines Gestaltungsplans. Die Baubehörde kann Nebenbauten ausnahmsweise bewilligen, wenn sie dem Zonenzweck nicht entgegenstehen. 6 Gestaltungsplanpflicht Für Baugesuche ist zusätzlich zur Baubewilligung die Zustimmung der Kantonalen Denkmalpflege erforderlich. 7 Stellungnahme kant. Denkmalpflege RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 17/31 I' Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement öBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.