Art. 26 · Zentrumszone
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 15 · Original-PDF
1 Zweck Die Zentrumszone ist eine Mischzone und dient einer dichten, ortsbaulich und architektonisch hochwertigen Bauweise mit hoher Aufenthaltsqualität an zentraler Lage. Siebezweckt den Erhalt und die Weiterentwicklung der zentral gelegenen Flächen mit zeitgemässem architektonischem Ausdruck unter Berücksichtigung der geschützten Kulturobjekte. Volumen, Gestaltung und Formgebung haben ästhetischen Anforderungen zu genügen und sollen die Qualität der Siedlung fördern. Insbesondere soll das Ortsbild gewahrt und das Strassenbild aufgewertet werden. 2 Bauweise und Nutzung Zugelassen sind neben Wohnnutzung mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wie Ladengeschäfte, Gasthäuser (Restaurants, Cafes, Hotel, Bars), Büros, Praxen, Ateliers, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Bauten. In den Erdgeschossen werden Dienstleistung und Gewerbe angestrebt. Der Anteil Gewerbenutzung beträgt mindestens 25 % der realisierten Geschossfläche. Reine Gewerbenutzung ist zugelassen. Nicht zulässig sind (nicht abschliessend): - Grössere Einkaufszentren und Fachmärkte (ab 1 '500 m2 Verkaufsfläche)
–Waschstrassen - Tankstellen - Verkehrsintensive Betriebe
3Bauvorschriften Es gilt § 48 dieses Reglements.
4Besondere Bestimmungen Der Gemeinderat kann zusätzliche qualitätssichernde Verfahren in Anlehnung an die sia Ordnungen 142/143 (2009) durchführen (z.B. Wettbewerb). d Für die schraffierten Parzellen entlang der Aarauerstrasse gelten spezielle Baumasse gemäss § 48. e Für die GB Nrn. 632, 2056-2058 und 1090 gilt eine Gesamthöhe von max. 18.00 m. Mischzone Aare MZA
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.