← BZO Schlieren · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Bauweise, Grenzbau

BZO Schlieren · S. 7 · Original-PDF

Die geschlossene Bauweise ist erlaubt, die Bautiefe nicht begrenzt. Der rückwärtige und seitliche Grenzbau ist mit Zustimmung des Nachbarn zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.